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Es war ein Mensch, der ging von Jerusalem hinab gen Jericho und fiel unter die Mörder; Die zogen ihn aus und schlugen ihn, und gingen davon und ließen ihn halb tot liegen. Es begab sich aber ungefähr, daß ein Priester dieselbe Straße hinabzog; und da er ihn sah, ging er vorüber. Desselbigen gleichen auch ein Levit, da er kam bei die Stätte und sah ihn, ging er vorüber. Ein Samariter aber reisete und kam dahin; und da er ihn sah, jammerte ihn sein, ging zu ihm, verband seine Wunden und goß drein Öl und Wein, und hob ihn auf sein Tier und führte ihn in die Herberge und pflegte ihn. Des anderen Tages reiste er, und zog heraus zwei Groschen und gab sie dem Wirt und sprach zu ihm: Pflege ihn; und so du was mehr wirst dartun, will ich dirs bezahlen, wenn ich wiederkomme. Mein Kommentar:Nach diesem Muster läuft stets die Interaktion zwischen einem Kranken und seinem Arzt ab, dieses wird allgemein für völlig normal gehalten, alle Beteiligten halten sich an diese Regeln, Abweichungen hiervon treffen auf Unverständnis. Ein erkrankter Mensch ist also stets auch bedürftig, im Moment seiner Erkrankung verliert er schlagartig jegliche finanzielle Potenz und jede Fähigkeit, für sich selbst zu sorgen, so als wäre er "unter die Mörder gefallen". Ein Arzt nimmt automatisch die Position des "barmherzigen Samariters" ein. Dieser verfügt entsprechend seiner Rolle nicht nur über nahezu unerschöpfliche Resourcen, sondern setzt diese auch ohne Rücksicht auf eigene Interessen umfassend zugunsten des Kranken ein. Dabei fragt er nicht einmal nach eigenen Mitteln des Kranken, und erwartet selbstverständlich auch keine Bezahlung von Seiten seines Schützlings. Diese Vorstellung stammt aus vor- und frühindustriellen Zeiten, als die übergroße Mehrheit der Kranken tatsächlich mittellos war, und die Ärzte sich durch reichliche Honorierung aus der überaus vermögenden Oberschicht dieses Verhalten auch leisten konnten. Auf dieser Grundlage basierten früher auch die Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte, in denen der soziale Ausgleich ausdrücklich vorgesehen war. Nachdem unsere Politiker den sozialen Ausgleich an sich gerissen und ihn aus den Gebührenordnungen entfernt haben, sollte die Ärzteschaft diesem Rechnung tragen und sich von der Vorstellung der Barmherzigkeit lösen. Nachdem man den Medizinern so unärztliche Dinge wie Gewährleistungen und Pauschalpreise aufs Auge gedrückt hat, sollte auch bei der Rechnungsstellung kein Unterschied zu anderen Dienstleistern gemacht werden. In voller Höhe soll der Kranke (oder sein Versicherer) das bezahlen, was die Heilung seiner Krankheit kostet, so wie es in unserer Gesellschaft in anderen Bereichen auch üblich ist. |