Qualität bei Kronen |
Für die meisten Patienten sind für ihren neuen Zahnersatz 4 Dinge wichtig:
Andere Dinge sind den Patienten zunächst weniger wichtig, auch wenn sein Zahnarzt ihn auf diese Aspekte aufmerksam macht. Diese anderen Dinge spielen tatsächlich zu Anfang nur eine geringe Rolle. Wenn ein neuer Zahnersatz eingegliedert ist, und diese aus Patientensicht wichtigen Kriterien erfüllt sind, so wird der Patient hochzufrieden sein. Nun braucht ein Mensch lebenslang Zähne, und da können viele Jahrzehnte zusammenkommen. Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen sind da als Kriterium für die Funktionsdauer eines Zahnersatzes nicht geeignet. Auch der beste Zahnersatz wird nicht ewig halten, sondern wird nach einiger Zeit erneuert werden müssen. Wichtig ist nun, daß die eigenen Zähne oder Zahnwurzeln soweit unbeschädigt bleiben, daß ein neuer Zahnersatz angefertigt werden kann. Bei Zahnersatz schlechter Qualität kann es passieren, daß nicht nur die künstlichen Teile des Gebisses vorzeitig schadhaft werden, sondern auch die Zähne und Zahnwurzeln so in Mitleidenschaft gezogen werden, daß der Patient die betroffenen Zähne verliert. Ein wirklich guter Zahnersatz wird also nicht nur die "normale" Lebensdauer von 10-15 Jahren erreichen, sondern wird auch zum Ende seiner Lebensdauer eine Neuanfertigung der Konstruktion erlauben. Wenn ein Mensch im Alter von 20 Jahren eine künstliche Krone auf einen Zahn bekommt, und diese Krone eine durchscnnittliche Lebensdauer von 12 Jahren hat, so sollte es bei einer Lebenserwartung von 80 Jahren möglich sein, 5 mal eine neue Krone einzusetzen, bevor der betreffende Zahn verlorengeht. Wenn nun ein Zahnersatz zwar die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren erreicht, oder sogar entsprechend der "normalen" Lebensdauer 10 Jahre funktioniert, dann aber samt den beteiligten Zähnen verlorengeht, so ist das für den Patienten eine Katastrophe, denn er wird womöglich sein restliches Leben ohne diese Zähne verbringen. Wirklich guter Zahnersatz ist also mit den für sonstige Wirtschaftsgüter üblichen Qualitätsmaßstäben nicht bewertbar, sondern kann nur durch ein langjähriges Vertrauensverhältnis zu dem persönlichen Zahnarzt entstehen. |