Kostenerstattung - Sachleistung

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Kostenerstattung für alle gesetzlich Krankenversicherte

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Sachleistungsprinzip

Kostenerstattung und gesetzliche Versicherung

Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten: Juristischer Hintergrund

Kostenerstattung beim Hausarzt

Kostenerstattung ist das übliche Verfahren der Versicherungswirtschaft. Sie versichern z.B. Ihr Kraftfahrzeug per Kaskoversicherung. Wenn Sie nun in den Graben gefahren sind, tritt der Versicherungsfall ein. Sie lassen Ihr Fahrzeug reparieren, und reichen die Rechnung der Versicherung zur Erstattung ein. Wenn sie bei Ihrer Autowerkstatt mehr reparieren lassen, als der Unfallschaden ausmacht, werden Sie nicht alles erstattet bekommen, sondern einen Teil selbst zahlen müssen.
Bei der privaten Krankenversicherung ist das genauso. Sie bestimmen zusammen mit ihrem Arzt, was getan wird, und Sie reden auch über Geld. Dabei wissen Sie, was Ihre Versicherung voraussichtlich erstatten wird, und können die Leistungen je nach Ihren Bedürfnissen bei Ihrem Arzt bestellen. Leistungen, die über die Erstattung hinausgehen, werden Sie selbst bezahlen. Die Versicherung hat dabei mit dem Arzt kein geschäftliches Verhältnis. Weder hat sie Zugriff auf Behandlungsdaten, noch kann sie Behandlungen gestatten oder verweigern. Je nach Versicherungsvertrag wird sie die Kosten der Behandlung erstatten.

Sachleistung gibt es nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der Sozialhilfe, und mildtätigen Organisationen. Prinzipiell läuft das Verhältnis zwischen dem Sachleister und dem Leistungsempfänger nach dem Muster der Mantelteilung ab. Dabei ist der Empfänger stets in der unterlegenen Position. Er kann keine Leistung fordern. Er muß nehmen, was er gnädigerweise bekommt. An dieser milden Gabe kann er nicht herummäkeln. Die Gabe ist immer nur eine Minimalleistung.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Patient kein geschäftliches Verhältnis zu seinem Arzt. Er kann weder Art noch Umfang der Leistung bestimmen, noch hat er einen Einfluß auf das Entgeld des Arztes. Den Begehrlichkeiten der Versicherer nach den Behandlungsdaten ist Tür und Tor geöffnet. Die Mitgliedschaft in diesem System ist für die meisten Leute nicht freiwillig, sondern sie werden vom Gesetzgeber dazu gezwungen.
Erst seit Neuerem hat ein gesetzlich versicherter deutscher Bürger die Möglichkeit, Kostenerstattung zu wählen. Das ermöglicht ihm, Behandlungen zu wählen, die über das Maß der gesetzlichen Versicherung hinausgehen, ohne den Leistungsanteil der gesetzlichen Versicherung zu verlieren. Zudem kann er dem Datenhunger der gesetzlichen Kassen einen Riegel vorschieben, und seine Gesundheitsdaten werden nicht im Internet gespeichert.

St. Martin - Mantelteilung











St. Martin begegnete eines Tages mitten im Winter, der von so außergewöhnlicher Härte war, dass viele erfroren, am Stadttor von Amiens einem nackten Armen. Dieser flehte die Vorbeigehenden um Erbarmen an. Doch alle liefen an dem Elenden vorüber. Also nahm er sein Schwert und teilte den Mantel mitten entzwei. Den einen Teil gab er dem Armen, in den anderen Teil hüllte er sich wieder selbst.