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Kostenerstattung ist das übliche Verfahren der Versicherungswirtschaft. Sie versichern z.B. Ihr Kraftfahrzeug per Kaskoversicherung. Wenn Sie nun in den Graben gefahren sind, tritt der Versicherungsfall ein. Sie lassen Ihr Fahrzeug reparieren, und reichen die Rechnung der Versicherung zur Erstattung ein. Wenn sie bei Ihrer Autowerkstatt mehr reparieren lassen, als der Unfallschaden ausmacht, werden Sie nicht alles erstattet bekommen, sondern einen Teil selbst zahlen müssen. Sachleistung gibt es nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der Sozialhilfe, und mildtätigen Organisationen. Prinzipiell läuft das Verhältnis zwischen dem Sachleister und dem Leistungsempfänger nach dem Muster der Mantelteilung ab. Dabei ist der Empfänger stets in der unterlegenen Position. Er kann keine Leistung fordern. Er muß nehmen, was er gnädigerweise bekommt. An dieser milden Gabe kann er nicht herummäkeln. Die Gabe ist immer nur eine Minimalleistung. |
St. Martin begegnete eines Tages mitten im Winter, der von so außergewöhnlicher Härte war, dass viele erfroren, am Stadttor von Amiens einem nackten Armen. Dieser flehte die Vorbeigehenden um Erbarmen an. Doch alle liefen an dem Elenden vorüber. Also nahm er sein Schwert und teilte den Mantel mitten entzwei. Den einen Teil gab er dem Armen, in den anderen Teil hüllte er sich wieder selbst. |