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Bismarck,1895
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Im Deutschen Reich unter dem damaligen Reichskanzler Bismarck wurde in Deutschland im Jahre 1883 erstmalig eine staatliche Krankenversicherung eingeführt. Organisiert wurde das nach dem Muster der damals bereits existierenden privatwirtschaftlich geführten Versicherungsvereinen wie der Knappschaft. Gedacht hat man damals sicher nicht an eine umfassende Gesundheitsfürsorge, sondern man wollte die schlimmsten Gesundheitsprobleme der damals wirklich notleidenden Arbeiterschaft lindern.
Entsprechend gering fiel der Umfang der damaligen Leistungen aus, und war auch durch die damals noch nicht so leistungsfähige Medizin nicht weiter zu steigern. Für das damalige Bruttosozialprodukt hatte die Krankenversicherung dadurch keine nennenswerte Bedeutung, zumal auch nur ein geringer Prozentsatz der Bevölkerung an dieser Versicherung teilnahm. Schon damals wurde der Grundsatz formuliert, wonach die Leistungen der Sozialversicherung notwendig, ausreichend und wirtschaftlich zu sein hatten.
Seither hat sich jedoch einiges geändert. Vor allem mit dem Neuanfang 1949 wurde dem Gedanken der Solidarität und der Humanität in grenzenloser Weise Raum gegeben. Damals gab es noch kein finanzielles Hindernis, den die damals noch geringe Leistungsfähigkeit der Medizin sorgte für eine natürliche Begrenzung der Kosten. Darüberhinaus wurden immer mehr Berufs- und Bevölkerungsgruppen in die Versicherung zwangsintegriert, bis schließlich heute etwa 95% der Bevölkerung in Deutschland Zwangsmitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung sind.
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Titelblatt des Reichsgesetzblattes vom 21. Juni 1883
15. Juni 1883: Der Reichstag nimmt nach langwierigen Verhandlungen mit 216 gegen 99 Stimmen das von der Regierung vorgelegte Krankenversicherungsgesetz an. Gegen das Gesetz stimmen die Fortschrittspartei und die Sozialdemokraten. Mit diesem Gesetz wird die Krankenversicherung im Deutschen Reich obligatorisch. Die Kosten der Versicherung tragen je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Träger der gesetzlichen Versicherung werden die Allgemeinen Ortskrankenkassen. Sie ergänzen die bisher bereits bestehenden Knappschafts- und Hilfskassen.
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